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Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1, I MediationsG).

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Mediation im Allgemeinen

Mediation ist für die Lösung fast aller Konflikte geeignet, vom Nachbarstreit bis zu Problemen bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise die Erweiterung des Verkehrsflughafens Wien-Schwechat.

Die übliche Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere diejenige in gerichtlichen Verfahren, ist auf  die Geltendmachung oder Verteidigung von Positionen gerichtet.

Im Mediationsverfahren werden die hinter diesen Positionen stehenden Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien (Medianten) ermittelt und analysiert.

Diesen Interessen der Konfliktparteien kann in einem Mediationsverfahren viel eher Rechnung getragen werden, als im Rahmen der Führung einer Auseinandersetzung im konventionellen Stil.

Dementsprechend führt die Mediation häufig zu hervorragenden Lösungen, welche in einem Gerichtsverfahren gar nicht möglich sind, wo es nur darum geht, ob bestimmte Positionen rechtlich durchsetzbar sind, welche nicht immer die wahren Interessen der Konfliktparteien widerspiegeln müssen.

Diese Interessen sind bisweilen nicht einmal den Konfliktparteien selbst geläufig, wie sich bei der Selbstreflexion herausstellt, zu welcher das Mediationsverfahren verhilft.

Gerichte sind Prozessordnungen unterworfen und können deshalb zwar rechtlich korrekte Ergebnisse liefern, nicht jedoch immer interessengerechte und damit für die Konfliktparteien befriedigende.

Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes, durch welches gewährleistet wird, dass die Konfliktparteien (Medianten) ihre Interessen und Bedürfnisse in einem vertraulichen und diskreten Rahmen artikulieren können, was Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltiger Lösungen ist, hinter welcher die Parteien auch wirklich stehen.

Die Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass die Medianten eigenverantwortlich und selbst eine Lösung ihres Konflikts herbeiführen und jederzeit und jeder für sich die Kontrolle über das Verfahren haben.

Anstelle einer Entscheidung durch einen Dritten (Gericht, Schiedsrichter) erarbeiten die Medianten gemeinsam unter der Führung des Mediators die Lösung ihres Problems.

Die Teilnahme an der Mediation ist zudem jederzeit freiwillig, sodass die Medianten es in der Hand haben, zu jedem beliebigen Zeitpunkt aus dem Verfahren auszusteigen.

Während des Verfahrens erlangen die Medianten darüber Klarheit, was sie wirklich wollen und lernen die Beweggründe der anderen Konfliktpartei kennen.

Die erhöhte Akzeptanz der von den Medianten selbst gefundenen Lösungen führt zu einer verbesserten Nachhaltigkeit und in der Regel auch zu einem respekt- und verständnisvolleren Umgang der Konfliktparteien miteinander in der Zukunft und damit auch zu einer Entlastung von energieverschwendenden und das eigene Wohlbefinden beeinträchtigenden Angriffs- und Verteidigungspositionen in emotionaler Hinsicht, was insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen oder bei Dauergeschäftsbeziehungen von Vorteil ist und wirtschaftlichen Schaden abwenden kann.

Die Bereitschaft der Medianten, sich an Abmachungen zu halten, erhöht sich durch Überzeugung von der selbst erarbeiteten Lösung und durch das Verständnis für die Belange des anderen Medianten.

Mediation oder Gerichtsprozess?

Die Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Gerichtsverfahren bestehen im Wesentlichen darin, dass die Dauer des Konflikts erheblich reduziert ist, was die zeitlichen und psychischen Ressourcen der Konfliktparteien schont. Bei entsprechender Verfügbarkeit sämtlicher Beteiligter kann auch sofort eine Lösung erarbeitet werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung dauert selbst bei zügigstem Verlauf mindestens 2-3 Monate.

Insbesondere bei Bauabläufen kommt es darauf an, schnellstmöglich, kostengünstig und effizient einen Konflikt zu beenden, um das Bauvorhaben nach vorne zu bringen und Stillstände so kurz als möglich zu halten.

Ein Mediationsverfahren ist vertraulich. Zu Verfahrensbeginn wird die Vertraulichkeit zwischen sämtlichen Beteiligten vereinbart. Dies kann einen Vorteil darstellen gegenüber einem gerichtlichen Verfahren, welches grundsätzlich öffentlich durchgeführt wird und zumindest aktenkundig bleibt. Die Medianten kontrollieren somit die von Ihnen selbst gegebenen und von der anderen Partei erhaltenen Informationen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche private Informationen Gegenstand der Erörterung sein sollen.

Die jederzeit gegebene Freiwilligkeit der Teilnahme am Mediationsverfahren ist im gerichtlichen Verfahren nur mittelbar gegeben. Zwar haben die Konfliktparteien es in den meisten gerichtlichen Verfahren auch in der Hand, selbiges zu beenden, allerdings richten sich die Folgen der Beendigung nach den Prozessordnungen.

Darüber hinaus bestimmen in den Prozessen ausschließlich die Richter den Verfahrensverlauf und nicht die Parteien.

Im Mediationsverfahren besteht zudem Budgetsicherheit. Die Parteien entscheiden selbst, welchen Kostenaufwand sie betreiben wollen und können diesen auch jederzeit nachträglich begrenzen.

Die Mediation führt zu interessengerechteren Lösungen, welche die Parteien wirklich überzeugt und von ihnen getragen und dementsprechend auch gerner umgesetzt werden. Konfliktlösung durch Mediation führt zu größerer Zufrieden- und Nachhaltigkeit. Die Medianten können wieder respektvoller und wertschätzender miteinander umgehen als nach einem Gerichtsprozess.

Auch bei laufendem Gerichtsverfahren können die Parteien jederzeit zu einer Mediation übergehen. Das Gericht muss in einem solchen Fall das „Ruhen des Verfahrens“ anordnen, § 278a, II ZPO.

Der Mediator wird üblicherweise nach Zeitaufwand vergütet. Auch sog. „Co-Mediationen“ sind möglich (Beteiligung von 2 Mediatoren).

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist im Wesentlichen in fünf Phasen aufgeteilt. Zunächst geht es darum, ein sog. „Arbeitsbündnis“ zustande zu bringen, das heißt eine Vereinbarung zum Verfahren an sich und zu dessen Durchführung. In dieser Phase wird das Verfahren erläutert und auf die Fragen und Bedenken der Konfliktparteien eingegangen. Sie wird mit einer Mediationsvereinbarung abgeschlossen.

In der zweiten Phase geht es darum, die Konfliktthemen zu ermitteln, zu visualisieren und zu ordnen.

In der dritten Phase schließt sich eine Ermittlung der Interessen und Bedürfnisse zu den in der zweiten Phase erarbeiteten Themen an. Die Medianten werden dazu angehört und befragt, was ihnen an den ermittelten Themen von Wichtigkeit erscheint, warum dies der Fall ist und welche Bedürfnisse hierzu bestehen.

In der Phase vier erarbeiten die Parteien Lösungen durch Nennung von Lösungsvorschlägen, welche im Anschluss hieran von den Medianten bewertet und geordnet werden.

Lösungen werden in der Phase fünf ausgestaltet und münden in einer Konfliktlösungsvereinbarung.

Die Rolle des Mediators

Die Rolle des Mediators ist eine völlig andere, als diejenige eines Entscheiders bzw. Schiedsrichters.

Der Mediator ist neutral, allparteilich und hat auch keine Entscheidungsbefugnis. Ebensowenig schlägt der Mediator eine Konfliktlösung vor, was ausschließlich den Medianten vorbehalten ist.

Er achtet jedoch darauf, dass die Interessen aller Medianten möglichst vollständig ermittelt werden und deren Bedürfnisse zum Ausdruck gebracht werden.

Medianten, welche in der bisherigen Auseinandersetzung unterlegen sind, etwa gegenüber einer „starken“ Partei nicht hinreichend Gehör finden und befürchten, in der konventionell geführten Auseinandersetzung „überrolltzu werden, kommen in gleicher Weise zu Wort wie die anderen Beteiligten. Man muss also nicht besonders eloquent und selbstbewusst veranlagt sein, um im Mediationsverfahren gleichberechtigt teilnehmen und Erfolg haben zu können.

Der Mediator unterstützt die Medianten bei der eigenen Lösungsfindung. Er braucht daher auch über keine Fachkenntnis auf demjenigen Gebiet zu verfügen, welches Gegenstand der Mediation ist. Deshalb kann Mediation auch fachübergreifend stattfinden. Bisweilen ist es sogar vorteilhaft, wenn der Mediator über solcherlei Fachkenntnisse nicht verfügt.

Im Falle der Mediation durch Rechtsanwälte dürfte zumindest gewährleistet sein, dass von den Parteien als tragfähig erarbeitete Lösungen auch in rechtlich wirksame Vereinbarungen münden, so dass im Falle eines sich doch noch anschließenden gerichtlichen Konflikts diese juristisch brauchbar sind.

Der Mediator, auch der anwaltliche Mediator, erteilt keine Rechtsberatung während des Verfahrens. Die Medianten können aber jederzeit externe Berater wie Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzuziehen oder konsultieren.

Der Rechtsweg schließlich wird durch das Mediationsverfahren nicht ausgeschlossen.

Verfahrenseinleitung

Das Mediationsverfahren wird dadurch in Gang gebracht, dass die das Verfahren initiierende Konfliktpartei einen Mediator kontaktiert, welcher sich mit der anderen Konfliktpartei Verbindung setzt und die Durchführung eines Mediationsverfahrens vorschlägt.

Sofern hiermit Einverständnis besteht, wird gemeinsam die Phase eins (Einleitung, Arbeitsbündnis) begonnen und geklärt, ob sich das Verfahren für den Konflikt als geeignet erweist. Von Anfang an, d.h. vom Zeitpunkt der ersten Ansprache durch eine Konfliktpartei ist der Mediator neutral und keiner Partei verpflichtet, also auch nicht derjenigen, welche das Mediationsverfahren initiiert hat.

In Konflikten, in welchen der anwaltliche Mediator bereits für eine Partei anwaltlich tätig gewesen ist, darf er allerdings nicht mehr mediieren.